FAQ – Allgemein
Hier findest du allgemeine Fragen und Antworten zu unserem Skriptenservice. Für Details zu Hochschulen und IHK Einrichtungen navigiere bitte zu den spezifischen FAQs.
Wie lange vor Studien- oder Semesterbeginn sollte ich diesen Service buchen?
Am besten sofort nach dem Erhalt deiner Zulassungsbescheinigung, aber auf jeden Fall vor Studienbeginn, da viele Dozenten und Sekretariate sehr gut organisiert sind und weit im Voraus Unterlagen ordern.
Was passiert nach der Bestellung? Wie erhalte ich meine Unterlagen?
Komm einfach zu deiner Vorlesung, dort erhältst du deine Unterlagen. Solltest du einmal verhindert sein, bestimmst du einen Vertreter der die Unterlagen für dich verwahrt.
Bekomme ich die Skripte auch digital?
Wir haben kein Urheberrecht an den uns zum Druck zur Verfügung gestellten Dateien. Für eine digitale Version wende dich bitte direkt an deine Hochschule.
Kann ich auch mitten im Semester in das Angebot einsteigen und welcher Betrag ist zu zahlen?
Du kannst jederzeit zum Skriptenservice einsteigen. Du zahlst den vollen Betrag pro Semester, hast dafür aber auch Anspruch auf den Druck der Unterlagen sofern du uns die Dateien oder Vorlagen zur Verfügung stellst.
Ich bin kein Teilnehmer am Online-Banking verfahren, welche Bezahlart kann ich dann nutzen?
In diesem Fall kannst du die Elektronische Lastschrift verwenden, dazu ist keine TAN Eingabe erforderlich.
Ich benötige eine geänderte Rechnung, was muss ich tun?
Bitte kontaktiere uns, dann wird eine Änderung veranlasst. Unsere Kontaktadresse für deine Hochschule findest du indem du im Auswahlmenü rechts auf diese klickst.
Welches Konto gebe ich an, wenn mein Betrieb die Kosten übernimmt?
In diesem Fall wähle bitte die Bezahlvariante „Rechnung“. Du erhältst dann eine Rechnung mit der von dir angegebenen Firmenanschrift per Email. Diese leitest du an die zuständige Stelle in deinem Ausbildungsbetrieb weiter.
Ich habe mein Studium abgebrochen und benötige den Skriptenservice nicht mehr. Was muss ich tun?
Da wir aus Datenschutzgründen keine Information über deinen Status als Student erhalten sende uns bitte deine Kündigung des Services postalisch oder per Mail zu. Ebenso kannst du das Kontaktformular im Kundenbereich nutzen um uns den Kündigungswunsch mitzuteilen. Bitte lasse uns auch eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung zukommen.
Dozent: Dürfen Zeitungsausschnitte o.ä. Artikel zum Kopieren beauftrag werden, ohne dass das Urheberrecht verletzt wird?
Ja. wir entrichten als Betreiber von Kopiergeräten eine Reprografievergütung an die VG Wort, die solche Fälle beinhaltet. Genaueres können Sie unter www.vgwort.de oder direkt im Gesetztestext § 53 Abs. 3 UrhG nachlesen